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InoxWelding System GmbH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inox Welding System GmbH (nachfolgend «AGB» genannt) gelten beim Einkauf bei der Inox Welding System GmbH (nachfolgend «Inox» genannt) in der Schweiz sowie für die Lieferung und Montage von Inox-Artikeln.

Anwendbar ist jeweils die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Bestellung seitens der Inox abgegeben wird. Vertragsänderungen, Nebenabreden sowie Bedingungen des Kunden werden nur nach ausdrücklicher unterschriftlicher Anerkennung durch Inox zu Vertragsbestandteilen. Inox kann die AGB jederzeit anpassen.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über den Kauf von Inox-Artikeln oder Lieferdienstleistungen kommt bei Kauf vor Ort mit der Bezahlung des Einkaufs an der Kasse zustande. Bei einer Bestellung via Telefon oder einem Kauf auf Rechnung kommt der Vertrag mit der Annahme der Bestellung durch Inox zustande. Die Kunden anerkennen damit die AGB. Bei Käufen oder Bestellungen via E-Mail geben die Kunden durch Absenden der Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Inox bestätigt den Angebotseingang per E-Mail unmittelbar nach Erhalt der Bestellung, erst mit dieser Bestätigung gilt der Vertrag zu den in der Vertragsbestätigung angegebenen Bedingungen als abgeschlossen. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Inox-Artikel. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung bleiben die Inox-Artikel im Eigentum von Inox. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist die Inox Welding System GmbH berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.
Für die Lieferungen unserer Erzeugnisse sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend. Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3. Angebot

Auf den Produktbildern abgebildetes Zubehör, Dekoration und ähnliches gehören nicht zum Angebot, es sei denn, dass diese in einer Bestellbestätigung ausdrücklich eingeschlossen werden.

Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Verarbeitung und Struktur zu den in den Prospekten abgebildeten Inox-Artikeln sowie Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklung bleiben vorbehalten.

4. Preise

Unsere Angebote unterliegen Preisschwankungen. Die jeweils aktuellen Tarife sowie weitere spezifische Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Offerte der Inox. Es gelten die in der jeweiligen Bestellbestätigung angegebenen Tarife und Bedingungen. Die Preisangaben verstehen sich in CHF pro Stück, zusätzlich eventueller materialbedingter Teuerungszuschläge exklusive Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben.

Im Übrigen verstehen sich die Preise ab Werk ausschliesslich Verpackung. Die Verpackung unserer Sendungen ist auf das Notwendige begrenzt. Sie ist in der Regel wiederverwendbar bzw. recyclefähig. Die Versandkosten werden nach Wert und Gewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen zu 50% des Preises in CHF innert 10 Tagen ab Auftragsbestätigung und zu 50% innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware zahlbar. Die Verrechnung oder der Zahlungsrückbehalt infolge seitens Inox bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche wird vertraglich ausgeschlossen.
Sofern der Kunde die Zahlungsfrist nicht einhält, ist Inox Welding System GmbH bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, dem Kunden Mehrkosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen.
Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist Inox Welding System GmbH berechtigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.
 

6. Lieferung und Lieferfrist

Der überwiegende Teil unserer Produkte ist „kurzfristig ab Lager lieferbar“. Im Übrigen sind unsere Lieferzeitangaben unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Diese Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertage verstehen sich als Arbeitstage ohne Samstage und allfällige kantonale Feiertage.
Erhaltene Ware kann bis maximal 30 Tage ab Lieferscheindatum retourniert werden.
Mit der Übergabe der bestellten Ware an das jeweilige Logistik-Unternehmen (Post, Bahn, Paketdienst oder Spediteur) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf den Besteller über. Bitte prüfen Sie die Ware beim Erhalt auf ihre Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, melden Sie dies bitte umgehend beim zuständigen Logistik-Unternehmen an.
Die Auslieferung der Produkte richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Logistik-Unternehmens. Die Paketlieferung erfolgt bis zur Haustür.
 

7. Montagebedingungen

Der Auf- bzw. Zusammenbau der Inox-Artikel erfolgt gemäss der jeweiligen Montageanleitung. Je nach Montageart (Boden-, Wand- und Deckenmontage) ist eine geeignete Boden-, Wand- oder Deckenkonstruktion mit geeigneter Beschaffenheit und hinreichender Verankerung erforderlich. Die Montage erfolgt durch die Kunden und auf deren alleiniges Risiko.

Die Kunden sind verpflichtet bei Anlieferung die Inox-Artikel auf ihre Vollständigkeit und das Vorliegen von Mängeln zu prüfen. Wenn sich Mängel zeigen, ist dies der Inox unverzüglich, spätestens aber innert 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Allfällige versteckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.

8. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche der Kunden verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach Entgegennahme der Inox-Artikel, selbst dann, wenn die Mängel erst später entdeckt werden.

Inox haftet nicht für Mängel, welche die Kunden bei der Entgegennahme bzw. Abnahme der Inox-Artikel erkannten oder hätten erkennen müssen und nicht sofort nach Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich an Inox gemeldet haben.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Inox-Artikel nicht entsprechend der Inox Montageanleitung montiert oder unsachgemäss behandelt oder verwendet worden sind.

Im Falle eines Mangels, den Inox zu vertreten hat, hat Inox das Wahlrecht, die mangelhaften Inox-Artikel nachzubessern, durch den gleichen oder einen gleichartigen Artikel zu ersetzen oder den geleisteten Kaufpreis zurückzuerstatten. Entschliesst sich Inox zu einer Nachbesserung oder Ersatzleistung, sind die Ansprüche der Kunden auf Wandelung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises sowie Schadenersatz ausgeschlossen.

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

9. Haftung von Inox

Die Haftung von Inox beschränkt sich unter allen Anspruchsgrundlagen auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte unmittelbare und direkte Schäden. Jede weitere Haftung inklusive für indirekte und/oder mittelbare sowie Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird wegbedungen. Inox haftet nicht für Schäden, welche sich aus einer Verzögerung der Lieferung oder der Montage ergeben.

Inox übernimmt keine Haftung für irrtümlich fehlerhafte oder fehlende Angaben in Prospekten.

10. Datenschutz

Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kundendaten gilt die aktuelle Version der Inox Datenschutzerklärung.

11. Kundenservice / Reklamationen

Zuständig für Fragen und Reklamationen in Bezug auf Inox-Artikel und deren Lieferung sowie Montage ist

Gerold Locher
Inox Welding System GmbH
Bachstrasse 6
7320 Sargans
Es ist das Ziel der Inox, die Kunden zufriedenzustellen. Sollte trotzdem einmal ein Fehler vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Inox. Wir werden eine einvernehmliche Lösung finden.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der Inox Welding System GmbH in Sargans.

Für Privatkunden gilt als Gerichtsstand Sargans oder der Wohnsitz des Kunden. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Sargans.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so zu ersetzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck soweit zulässig gewahrt wird.
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.
Der Konsument bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrags, dass er auf das Bestehen und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen hingewiesen wurde und dass er diese zur Kenntnis genommen hat.

Inox Welding System GmbH, Sargans